Karlsruhe hat gesprochen
Das Bundesverfassungsgericht hat also ein Urteil von sich gegeben. e-Mails und gespeicherte Daten, z.B. auf der Festplatte sind nicht durch das Fernmeldegeheimnis geschützt.
Die Strafverfolögung steht über der informationellen Selbstbestimmung.
Nimmt man das alles mit dem Zusatz der Speicherung von Telekommunikationsdaten auf 6 Monate, kann einem nur noch Angst und Bange werden. Die bestehenden Datenbanken und die neu zu schaffenden werden ein Fundus für die Gesetzeshüter sein, insbesondere wenn dann noch solche Techniken wie data mining genutzt werden. Um so verwunderlicher, dass unseren Datenschützern das komplexe Denken abhanden gekommen scheint. Jeder gesetzliche Fakt ist für sich genommen nichts weltbewegendes, aber im Komplex betrachtet schon erschreckend. Wir sind dabei Orwell weit zu übertreffen, alles nur subtiler und unter dem Deckmantel der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Dieser Staat braucht eigentlich keine Terroristen, Kriminelle, er hat seine Bürger, an denen er sich austoben kann.
Mistrust any authority.
Die Strafverfolögung steht über der informationellen Selbstbestimmung.
Nimmt man das alles mit dem Zusatz der Speicherung von Telekommunikationsdaten auf 6 Monate, kann einem nur noch Angst und Bange werden. Die bestehenden Datenbanken und die neu zu schaffenden werden ein Fundus für die Gesetzeshüter sein, insbesondere wenn dann noch solche Techniken wie data mining genutzt werden. Um so verwunderlicher, dass unseren Datenschützern das komplexe Denken abhanden gekommen scheint. Jeder gesetzliche Fakt ist für sich genommen nichts weltbewegendes, aber im Komplex betrachtet schon erschreckend. Wir sind dabei Orwell weit zu übertreffen, alles nur subtiler und unter dem Deckmantel der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Dieser Staat braucht eigentlich keine Terroristen, Kriminelle, er hat seine Bürger, an denen er sich austoben kann.
Mistrust any authority.
nickpol - 3. März, 13:29