Koran, Gewalt in der Ehe und deutsche Richter

Eine Muslimin will sich scheiden lassen, ihr Mann hatt sie offensichtlich geschlagen, und beantragt die Aussetzung des Trennungsjahres. Die zuständige Richterin lehnt das ab, Begündung, der Koran rechtfertige Gewalt in der Ehe. Höchst bedenklich solche Entscheidungen, zum einen ist dem Befangenheitsantrag gegen die Richterin stattgegeben worden, zum anderen wird klar, religiöse Normen finden Eingang in deutsche Rechtssprechung. Es sollte nicht verwundern, wenn deutsche Richter demnächst Urteile fällen auf der Grundlage der Scharia, vielleicht sollte man ihnen dann Bildungsurlaube in Saudi-Arabien vermitteln, Köpfen, abhacken von Gliedmaßen, deutsche Richter haben da bestimmt noch Nachholebedarf, sie müssen sich an neue Rechtsnormen gewöhnen.
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nickpol - 22. März, 10:47