Abmahnung: Berichterstattung über pädophilen Priester unerwünschtAbmahnung: Berichterstattung über pädophilen Priester unerwünscht
Von Brights - Marburg
Ich bin abgemahnt worden. Find ich klasse.
Es geht um diesen unseren Post, das beanstandete Element sind die Sätze “Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte nach der Verurteilung eines pädophilen Pfarrers wegen Ministranten-Missbrauchs deutlich vor der Wiedereinsetzung des Priesters in der Jugendarbeit gewarnt. Das Bistum Regensburg ignorierte das Statement des Gerichts und der heimlich sexhungrige Pfarrer von Riekhofen wurde 2007 prompt rückfällig.”, die nicht den Tatsachen entsprächen (!).
Zunächst sollte man erwähnen, dass der Satz im Wesentlichen aus dem Handelsblatt übernommen wurde. Das Handelsblatt hat bis dato keine Abmahnung erhalten.
Dummerweise schreibt Beispielsweise das Regensburger Wochenblatt:
Morgen werde ich mal beim OLG Nürnberg nachfragen, aber ich gehe mal davon aus, dass die hier wiedergegebenen Äußerungen tatsächlich der Auffassung der Richterin entsprechen.
Wie geht man mit einer Abmahnung um, die von offensichtlich falschen Umständen ausgeht? Welche Rechtsvorschrift könnte ich (bzw. der Autor des Artikels) hier übertreten haben?
Abmahn-Droh-Keule gegen unseren kleinen, aufstrebenden non-religiösen
Kritiker-Blog "Brights Marburg".
http://marburg.thebrights.de/2010/01/bingo-abmahnung/
Das RA-Büro Romatka & Collegen, München sieht sich beauftragt, bis 22.
Jan. 2010, 12 Uhr eine Unterlassungserklärung zu fordern (d.h. EINEN Tag
Zeit statt 14-Tages-Frist wie üblich) zu fordern.
Die Tatsachen sprechen klar gegen einen bischöflichen Erfolg in der
Sache. Dass hat Müller aber in der Vergangenheit noch nie gestört. Wegen
Gerichtsstand in csu-Bayern?? Eine eidestattliche Erklärung von ihm
ersetzt keinen Beweis.
Mit einem Mitarbeiter des Handelsblatts wurde gesprochen, dort ging -
wie üblich - keine Unterlassungserklärung ein, aber bei einem kleinen,
offenbar als wehrlos angesehenen Blog -Privatmenschen.
Fragen an die RA-Kanzlei:
Warum das ``Handelsblatt'', eine Zeitung, die einen fast gleichlautenden Satz veröffentlicht hatte (in der Tat war der beanstandete Satz ein Zitat und auch als solches gekennzeichnet), bislang nicht von ihren Mandanten kontaktiert wurde (persönliche Korrespondenz T. Gottlöber 21.1.2010)
Warum sie damit rechnen, durch eine Gerichtsverhandlung, die ja nun mal öffentlich ist, ihren Mandanten vor solchen (und vergleichbaren) Äußerungen, schützen zu können, bleibt schleierhaft.
Ich bin abgemahnt worden. Find ich klasse.
Es geht um diesen unseren Post, das beanstandete Element sind die Sätze “Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte nach der Verurteilung eines pädophilen Pfarrers wegen Ministranten-Missbrauchs deutlich vor der Wiedereinsetzung des Priesters in der Jugendarbeit gewarnt. Das Bistum Regensburg ignorierte das Statement des Gerichts und der heimlich sexhungrige Pfarrer von Riekhofen wurde 2007 prompt rückfällig.”, die nicht den Tatsachen entsprächen (!).
Zunächst sollte man erwähnen, dass der Satz im Wesentlichen aus dem Handelsblatt übernommen wurde. Das Handelsblatt hat bis dato keine Abmahnung erhalten.
Dummerweise schreibt Beispielsweise das Regensburger Wochenblatt:
Gerichtssprecher Quentin sagt, auf dieses Gutachten fußte auch das Kontaktverbot für K.: „In der Bewährungsauflage heißt es, während der Dauer der Bewährungszeit ist es dem Verurteilten in keiner Weise gestattet, in der Jugendseelsorge und in der Jugendarbeit tätig zu werden”, so Quentin.Das heisst, die Darstellung, die hier auf dem Blog zu lesen ist, entspricht meinem Vernehmen nach den Tatsachen (Die oben wiedergegebenen Sätze lassen sich wohl mit dem Begriff “Warnung” recht gut beschreiben). Missverständnisse könnten sich daraus ergeben, dass beispielsweise die Warnung in Form einer Bewährungsstrafe nicht mehr “aktiv” war, als es zum zweiten Ereignis kam. Dies hat jedoch niemand behauptet. Ich denke aber, dass man den Satz mit etwas Mühe so verstehen kann.
„Kann er nicht wieder in die Seelsorge?”, habe man die Richterin 2004 gefragt. Die hat laut Quentin folgendes geantwortet: „Unter Aufsicht ist es denkbar, dass er wieder in einer Gemeinde tätig ist, aber eine Jugendarbeit darf dabei keinesfalls in Betracht kommen”. Das wäre auch folgerichtig, weil der Richterin ja das Gutachten Ottermanns vorlag. Das Bistum indes behauptet, die Richterin habe keine Bedenken gehabt. Zudem, so argumentiert das Bistum, hätte das Amtsgericht ja ansonsten ein weiteres Kontaktverbot mit Jugendlichen verhängt. Doch auch das ist nicht richtig.
Morgen werde ich mal beim OLG Nürnberg nachfragen, aber ich gehe mal davon aus, dass die hier wiedergegebenen Äußerungen tatsächlich der Auffassung der Richterin entsprechen.
Wie geht man mit einer Abmahnung um, die von offensichtlich falschen Umständen ausgeht? Welche Rechtsvorschrift könnte ich (bzw. der Autor des Artikels) hier übertreten haben?
Ergänzung:
Zur Sache: Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller wirft mitAbmahn-Droh-Keule gegen unseren kleinen, aufstrebenden non-religiösen
Kritiker-Blog "Brights Marburg".
http://marburg.thebrights.de/2010/01/bingo-abmahnung/
Das RA-Büro Romatka & Collegen, München sieht sich beauftragt, bis 22.
Jan. 2010, 12 Uhr eine Unterlassungserklärung zu fordern (d.h. EINEN Tag
Zeit statt 14-Tages-Frist wie üblich) zu fordern.
Die Tatsachen sprechen klar gegen einen bischöflichen Erfolg in der
Sache. Dass hat Müller aber in der Vergangenheit noch nie gestört. Wegen
Gerichtsstand in csu-Bayern?? Eine eidestattliche Erklärung von ihm
ersetzt keinen Beweis.
Mit einem Mitarbeiter des Handelsblatts wurde gesprochen, dort ging -
wie üblich - keine Unterlassungserklärung ein, aber bei einem kleinen,
offenbar als wehrlos angesehenen Blog -Privatmenschen.
Fragen an die RA-Kanzlei:
Warum das ``Handelsblatt'', eine Zeitung, die einen fast gleichlautenden Satz veröffentlicht hatte (in der Tat war der beanstandete Satz ein Zitat und auch als solches gekennzeichnet), bislang nicht von ihren Mandanten kontaktiert wurde (persönliche Korrespondenz T. Gottlöber 21.1.2010)
Warum sie damit rechnen, durch eine Gerichtsverhandlung, die ja nun mal öffentlich ist, ihren Mandanten vor solchen (und vergleichbaren) Äußerungen, schützen zu können, bleibt schleierhaft.
nickpol - 22. Januar, 00:10