Recht auf Behinderung
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes über Gen-Tests an künstlich befruchteten Eizellen verlangen Lebensschützer ein klares Verbot dieser Methode.
Hubert Hüppe, CDU
Die Präimplantationsdiagnostik muss jetzt ausdrücklich verboten werden.Für die Leser, die nicht wissen, wer besagter Herr Hüppe ist, es ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag den Freispruch eines 47-jährigen Gynäkologen bestätigt, der PID (Präimplantationsdiagnostik) in seiner Praxis angewandt hatte. Er untersuchte befruchtete Eizellen auf schwerwiegende genetische Defekte, weil die Eltern vorbelastet waren. Anschließend übertrug er der Mutter nur die gesunden Embryonen. Die übrigen ließ er absterben. Um Rechtssicherheit zu erreichen, hatte sich der Mediziner selbst angezeigt.
In den letzten Tagen hatte ich nur positive Äußerungen zum Urteil gehört. Die christ-demokratischen Aussagen muss man natürlich analysieren. Wenn genetisch vorbelastete Eltern gesunde Kinder haben wollen ist das legitim. Es sollte auch im Ermessen der zukünftigen Eltern liegen zu entscheiden, schaffen wir uns eventuell ein behindertes Kind an, mit allen Konsequenzen, die sich aus einer solchen Entscheidung ergeben, oder aber die Entscheidung für ein gesundes Kind, welches in der Lage ist, auch ohne die Eltern, ein selbständiges und erfülltes Leben zu führen.
Hat Herr Hüppe nun Angst um seinen Job? Wahrscheinlich. Anders ist eine solch disqualifizierende Aussage nicht möglich. Offensichtlich hat er keine oder nur sehr wenige Kenntnisse darüber, wieviele befruchtete Eizellen erfolgreich bis zur Geburt ausgetragen werden. Es gibt ja immer noch die Behinderungen, die ein Mensch sich im Laufe seines Lebens erwerben kann, einschließlich geistiger Behinderung. Bei Politikern wiegen diese besonders schwer.
nickpol - 11. Juli, 11:39
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