USA interessiert an Telekommunikationsdaten der EU
Nach dem in der EU, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten Gestalt angenommen hat, versuchen die USA Zugriff auf dieselben zu bekommen. Auf einem informellen Treffen mit Vertretern der EU und der USA bekundete die amerikansiche Seite ihr generelles Interesse in den Datenbanken schnüffeln zu dürfen. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht dazu ein Dokument(pdf) http://www.statewatch.org/news/2006/apr/eu-us-jha-7618-06.pdf.
Die Richtlinie der EU ist in den Staaten der Gemeinschaft heftig umstritten, geklärt ist noch nicht, wer diese Daten einsehen darf und wie die Verwertung erfolgen soll. Datenschützer fordern, diese Daten nur bei schweren Verbrechen zur Aufklärung heran zu ziehen. Durch die Vertreter der EU wurde das Interesse der USA an diesen Daten in der Form beantwortet, dass diese im Rahmen der Tätigkeit der multilateralen Strafverfolgungsabkommen Zugriff auf die Daten haben sollen. Die USA selbst haben noch keine gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung geschaffen. Hier werden nur in konkreten Verdachtsfällen die Verbindungsdaten durch die Provider den Untersuchungsbehörden zur Verfügung gestellt. Die Vertreter der USA brachten ihre Bedenken zum geplanten Datenschutz der EU zum Ausdruck, sie befürchten negative Auswirkungen für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Dieser Datenschutz geht den USA eindeutig zu weit.
In diesem Zusammenhang wurde auch über das Abkommen der EU-USA zur Herausgabe von Flugpassagierdaten diskutiert. Hier werden Informationen über Reiseziele, verwendete Zahlungsformen und Essensgewohnheiten an die USA weitergeleitet. Diese Daten werden von drei europäischen Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt, bisher.
Alles in allem eine unbefriedigende Situation. da werden unsere Daten gesammelt und anderen Ländern, bei vorliegen von Verdachtsgründen zur Verfügung gestellt. Wie wollen die nationalen Regierungen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihrer Bürger gewährleisten, wenn jeder potentiell verdächtig ist. Die Grundrechte der Bürger werden weiter eingeschränkt, nur regt das hier niemanden mehr so richtig auf.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71831
Die Richtlinie der EU ist in den Staaten der Gemeinschaft heftig umstritten, geklärt ist noch nicht, wer diese Daten einsehen darf und wie die Verwertung erfolgen soll. Datenschützer fordern, diese Daten nur bei schweren Verbrechen zur Aufklärung heran zu ziehen. Durch die Vertreter der EU wurde das Interesse der USA an diesen Daten in der Form beantwortet, dass diese im Rahmen der Tätigkeit der multilateralen Strafverfolgungsabkommen Zugriff auf die Daten haben sollen. Die USA selbst haben noch keine gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung geschaffen. Hier werden nur in konkreten Verdachtsfällen die Verbindungsdaten durch die Provider den Untersuchungsbehörden zur Verfügung gestellt. Die Vertreter der USA brachten ihre Bedenken zum geplanten Datenschutz der EU zum Ausdruck, sie befürchten negative Auswirkungen für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Dieser Datenschutz geht den USA eindeutig zu weit.
In diesem Zusammenhang wurde auch über das Abkommen der EU-USA zur Herausgabe von Flugpassagierdaten diskutiert. Hier werden Informationen über Reiseziele, verwendete Zahlungsformen und Essensgewohnheiten an die USA weitergeleitet. Diese Daten werden von drei europäischen Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt, bisher.
Alles in allem eine unbefriedigende Situation. da werden unsere Daten gesammelt und anderen Ländern, bei vorliegen von Verdachtsgründen zur Verfügung gestellt. Wie wollen die nationalen Regierungen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihrer Bürger gewährleisten, wenn jeder potentiell verdächtig ist. Die Grundrechte der Bürger werden weiter eingeschränkt, nur regt das hier niemanden mehr so richtig auf.
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nickpol - 10. April, 12:23
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