WARUM MUSSTE OURY JALLOH STERBEN?
Internationale Liga für Menschenrechte und Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fordern lückenlose Aufklärung der Todesumstände im Dessauer Polizeigewahrsam
Morgen, Donnerstag, 7.01.2010, wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seine Entscheidung über die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dessau vom 8.12.2008 fällen. Mit diesem Urteil war die
justizielle Aufklärung des qualvollen Verbrennungstodes gescheitert, den der aus Sierra Leone stammende Asylsuchende Oury Jalloh am 7.01.2005 in einer Gewahrsamszelle der Polizei in Dessau erlitten hatte. Die beiden angeklagten Polizeibeamten wurden freigesprochen. Die Todesumstände sin bis heute ungeklärt.
Vor diesem Hintergrund fordern die Internationale Liga für
Menschenrechte und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh eine rückhaltlose Aufklärung dieses Todes im Polizeigewahrsam. Unabhängig vom Ausgang der Revision fordern wir die Einberufung einer unabhängigen
internationalen Untersuchungskommission, um den Fall aufzuklären und die Gründe für das Scheitern der justiziellen Aufklärung zu untersuchen -- aber auch die Strukturen und Missstände, die immer wieder zu ungeklärten Fällen tödlicher Polizeigewalt führen.
Oury Jalloh, dessen Todestag sich morgen jährt, war - mit Händen und Füßen am Boden der gekachelten Polizeizelle fixiert - bei lebendigem Leibe auf einer feuerfesten Matratze verbrannt. Das international
Aufsehen erregende Strafverfahren gegen zwei Polizeibeamte vor dem Landgericht Dessau brachte trotz zweijähriger Dauer und 59 Verhandlungstagen keine Klärung der Todesumstände. Das Gericht versagte.
Indem es von Anfang an die - von der Liga bereits öffentlich mehrmals beklagte - Entscheidung getroffen hatte, ausschließlich der Selbsttötungsbehauptung der Dessauer Polizei und der Staatsanwaltschaft
nachzugehen, verbaute es sich die Option, auch andere in Frage kommende Todesursachen und -umstände zu überprüfen. Indizien, die auf ein Verschuldung Dritter hätten hinweisen können, wurden erst gar nicht geprüft.
Bei der mündlichen Urteilsverkündung musste der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff eingestehen, dass der Prozess "schlicht und ergreifend gescheitert" sei. An die Dessauer Polizei gerichtet beklagte er: "Es ist
schon erschreckend, in welchem Maße hier schlicht und ergreifend falsch ausgesagt wurde" und resümierte abschließend: "Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des
Sachverhalts". Diese klaren Sätze fehlen jedoch in der schriftlichen Urteilsbegründung und können somit bei der Revision nicht berücksichtigt werden.
Doch gerade vor dem Hintergrund der vielen Unregelmäßigkeiten, Lügen, Vertuschungen und Ungereimtheiten, die auch der Prozessbeobachter der
Liga und von Pro Asyl, RA Dr. Rolf Gössner, in seinem
abschließenden Gutachten zum Gerichtsverfahren bemängelte, halten die Liga und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh die Revision des Urteils für unerlässlich. Die Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh im Gewahrsam der Dessauer Polizei führten, müssen lückenlos geklärt werden, wenn der Polizeiskandal nicht zu einem Justizskandal geraten soll. Der Tod von Oury Jalloh darf nicht ungesühnt bleiben. Und die
Verantwortlichen, die u.a. mit Gewahrsamnahme und Totalfixierung die tödlichen Bedingungen für diese Tragödie gesetzt hatten, müssen zur
Rechenschaft gezogen werden.
Bei der Mündlichen Revisionsverhandlung am 17.12.09 stellte die Vorsitzende Richterin des BGH die entscheidenden kritischen Fragen, die den Kern des Verfahrens treffen - so etwa nach dem Zeitablauf von der Entzündung des Feuers bis zum Öffnen der Zellentür sowie nach den damit verbundenen Widersprüchen und Interpretationen.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung des BGH am Donnerstag, den 7.1.2010 in Karlsruhe, werden im Gerichtsfoyer die Entscheidung kommentieren:
· Mamadou Saliou Jalloh, der eigens zur Prozessbeobachtung aus Guinea
angereiste Bruder Oury Jallohs,
· Mouctar Bah, Mitbegründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
und Träger der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009
· Yonas Endrias, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an (bitte nicht veröffentlichen):
Yonas Endrias (Liga-Vizepräsident): Tel. (030) 23186266 oder
0179-9404690; e-mail: endriasy@aol.com
Rolf Gössner (Liga-Vizepräsident): rolf-goessner@ilmr.de
Morgen, Donnerstag, 7.01.2010, wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seine Entscheidung über die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dessau vom 8.12.2008 fällen. Mit diesem Urteil war die
justizielle Aufklärung des qualvollen Verbrennungstodes gescheitert, den der aus Sierra Leone stammende Asylsuchende Oury Jalloh am 7.01.2005 in einer Gewahrsamszelle der Polizei in Dessau erlitten hatte. Die beiden angeklagten Polizeibeamten wurden freigesprochen. Die Todesumstände sin bis heute ungeklärt.
Vor diesem Hintergrund fordern die Internationale Liga für
Menschenrechte und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh eine rückhaltlose Aufklärung dieses Todes im Polizeigewahrsam. Unabhängig vom Ausgang der Revision fordern wir die Einberufung einer unabhängigen
internationalen Untersuchungskommission, um den Fall aufzuklären und die Gründe für das Scheitern der justiziellen Aufklärung zu untersuchen -- aber auch die Strukturen und Missstände, die immer wieder zu ungeklärten Fällen tödlicher Polizeigewalt führen.
Oury Jalloh, dessen Todestag sich morgen jährt, war - mit Händen und Füßen am Boden der gekachelten Polizeizelle fixiert - bei lebendigem Leibe auf einer feuerfesten Matratze verbrannt. Das international
Aufsehen erregende Strafverfahren gegen zwei Polizeibeamte vor dem Landgericht Dessau brachte trotz zweijähriger Dauer und 59 Verhandlungstagen keine Klärung der Todesumstände. Das Gericht versagte.
Indem es von Anfang an die - von der Liga bereits öffentlich mehrmals beklagte - Entscheidung getroffen hatte, ausschließlich der Selbsttötungsbehauptung der Dessauer Polizei und der Staatsanwaltschaft
nachzugehen, verbaute es sich die Option, auch andere in Frage kommende Todesursachen und -umstände zu überprüfen. Indizien, die auf ein Verschuldung Dritter hätten hinweisen können, wurden erst gar nicht geprüft.
Bei der mündlichen Urteilsverkündung musste der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff eingestehen, dass der Prozess "schlicht und ergreifend gescheitert" sei. An die Dessauer Polizei gerichtet beklagte er: "Es ist
schon erschreckend, in welchem Maße hier schlicht und ergreifend falsch ausgesagt wurde" und resümierte abschließend: "Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des
Sachverhalts". Diese klaren Sätze fehlen jedoch in der schriftlichen Urteilsbegründung und können somit bei der Revision nicht berücksichtigt werden.
Doch gerade vor dem Hintergrund der vielen Unregelmäßigkeiten, Lügen, Vertuschungen und Ungereimtheiten, die auch der Prozessbeobachter der
Liga und von Pro Asyl, RA Dr. Rolf Gössner, in seinem
abschließenden Gutachten zum Gerichtsverfahren bemängelte, halten die Liga und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh die Revision des Urteils für unerlässlich. Die Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh im Gewahrsam der Dessauer Polizei führten, müssen lückenlos geklärt werden, wenn der Polizeiskandal nicht zu einem Justizskandal geraten soll. Der Tod von Oury Jalloh darf nicht ungesühnt bleiben. Und die
Verantwortlichen, die u.a. mit Gewahrsamnahme und Totalfixierung die tödlichen Bedingungen für diese Tragödie gesetzt hatten, müssen zur
Rechenschaft gezogen werden.
Bei der Mündlichen Revisionsverhandlung am 17.12.09 stellte die Vorsitzende Richterin des BGH die entscheidenden kritischen Fragen, die den Kern des Verfahrens treffen - so etwa nach dem Zeitablauf von der Entzündung des Feuers bis zum Öffnen der Zellentür sowie nach den damit verbundenen Widersprüchen und Interpretationen.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung des BGH am Donnerstag, den 7.1.2010 in Karlsruhe, werden im Gerichtsfoyer die Entscheidung kommentieren:
· Mamadou Saliou Jalloh, der eigens zur Prozessbeobachtung aus Guinea
angereiste Bruder Oury Jallohs,
· Mouctar Bah, Mitbegründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
und Träger der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009
· Yonas Endrias, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an (bitte nicht veröffentlichen):
Yonas Endrias (Liga-Vizepräsident): Tel. (030) 23186266 oder
0179-9404690; e-mail: endriasy@aol.com
Rolf Gössner (Liga-Vizepräsident): rolf-goessner@ilmr.de
nickpol - 10. Januar, 17:46
Trackback URL:
https://nickpol.twoday.net/stories/6130485/modTrackback