Religionsfreie Zone Köln 2008

(hpd)
Der Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veranstaltet am Karfreitag 2008 eine Religionsfreie Zone. Im Rahmen einer politischen Informationsveranstaltung werden zwei Filme im Kölner Filmhaus gezeigt.

Herr Ponitka, Sie sind der Sprecher des Landesverbandes NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, der in diesem Jahr zum ersten Mal am Karfreitag eine „Religionsfreie Zone" veranstaltet. Wie sind sie auf diese Idee gekommen?

„Bereits vor eineinhalb Jahren hielt der Landesvorstand es für nötig, eine politische Info-Veranstaltung zum Feiertagsgesetz Nordrhein Westfalen durchzuführen. Schnell kamen wir auf die Idee, dies an dem am stärksten geschützten stillen Feiertag, dem Karfreitag, zu machen. Die Frage war: Was bieten wir neben der politischen Information an? Zunächst hatten wir vor, eine Party zu gestalten. Letztlich entschieden wir uns, es dem Bund für Geistesfreiheit München gleich zu tun und zwei unseres Erachtens zum christlichen Feiertag passende Filme aufzuführen."

Warum eine Veranstaltung zum Feiertagsgesetzt Nordrhein-Westfalen? Gibt es nicht wichtigere Themen für den IBKA?

„Es gibt jede Menge wichtige Themen hinsichtlich der Trennung von Staat und Kirche, was eines der Hauptanliegen des IBKA ist. Das Feiertagsgesetz zählt zwingend dazu.

Es gibt in Nordhein-Westfalen elf gesetzliche Feiertage und zwei Gedenktage. Von diesen dreizehn Tagen haben lediglich zwei - und zwar der erste Mai und der dritte Oktober - einen ausschließlich weltlichen Charakter. Die Anderen sind christliche Feiertage, wie Ostern, Pfingsten, Weihnachten oder eben der Karfreitag. In den übrigen Bundesländern ist die Vereilung ähnlich. Angesichts eines Bevölkerungsanteils konfessionsloser Menschen, der in Deutschland mittlerweile auf über 30 % angewachsen ist, ist nicht einzusehen, dass sich all diese Menschen dem rigiden Spaßverbot eines Feiertagsgesetzes beugen müssen."

Sie hätten auch zu Tanz und Musik einladen können. Nun werden Filme gezeigt. Haben Sie befürchtet, mit einer Tanzveranstaltung verboten zu werden?

„Ganz gewiss würden wir damit ganz schnell verboten werden, da schon von Gründonnerstag 18.00 Uhr bis dem auf Karfreitag folgenden Tag 6.00 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen ausdrücklich untersagt sind. Unsere Veranstaltung dient auch dazu, eine Karfreitägliche Religionsfreie Zone in Köln zu etablieren. Das kann nicht geschehen, wenn man beim ersten Mal direkt verboten wird."

Sind Filmaufführungen an diesem Tag uneingeschränkt gestattet?

„Nein, zu den Hauptzeiten des Gottesdienstes nicht - also in der Zeit von 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Danach muss der Kultusminister, oder eine von ihm bestimmte Stelle, Filme als zur Aufführung am Karfreitag geeignet ansehen."

Und diese Eignungsprüfung haben die Filme "Wer den Wind sät" und "Sterben für Anfänger" bestanden?

„Da bin ich ganz sicher. Und selbst wenn das nicht so wäre: alle anderen Kölner Kinos spielen ganz normales Programm. Von daher wäre ich auf eine Argumentation gespannt, die diese zwei Filme zur Aufführung am Karfreitag nicht anerkennt."

Gibt es seit der Ankündigung der Veranstaltung schon Rückmeldungen?

„Es liegen schon etliche Anmeldungen vor. Auch Personen, die sich sonst nicht mit dem Thema Trennung von Staat und Kirche beschäftigen, befürworten die Aktion und setzen sich erstmalig mit den politischen Forderungen des IBKA auseinander."

Was ist denn eigentlich Ihr Ziel? Abschaffung der christlichen Feiertage oder Etablierung nicht-religiöser Feiertage?

„Es geht nicht darum, jemanden an der Ausübung des Glaubens zu hindern oder gar einen Gottesdienst stören zu wollen. Momentan ist es aber so, dass der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, selbst in geschlossenen Räumen, auch den nicht-gläubigen Menschen untersagt sind. Dies auch, wenn eine Störung der Glaubensausübung faktisch nicht vorliegt.

Wenn religiöse Menschen bestimmte Kalendertage brauchen, um feiern zu können, soll man ihnen dieses nicht wegnehmen. Das Feiertagsgesetz in der gültigen Form gehört jedoch dahingehend geändert, das Ungläubige nicht weiterhin diskriminiert werden."

Ich danke für das Gespräch
Die Fragen stellte Petra Silie.

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nickpol - 15. Juni, 13:59
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